Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wurde vom 3. Bundeskongress (24./25. Mai 2008) beschlossen.

Einheitliche Beitragsordnung

Für die Mitgliedschaft in der VVN- Bund der Antifaschisten ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Korporative Mitgliedsorganisationen entrichten einen Jahresbeitrag von mindestens 60 Euro.

Natürliche Personen entrichten einen Monatsbeitrag gestaffelt nach dem individuellen monatlichen Nettoeinkommen. Die Beitragserhebung wird auf der Basis einer Selbsteinstufung vorgenommen. Eine höhere Selbsteinstufung gegenüber dem Nettoeinkommen ist möglich. Es wird eine Mindestbeitrag von 3,00 Euro/Monat erhoben. Beitragsbefreiungen oder Herabstufungen beim Mindestbeitrag bei Härtefällen sind mit Beschlussfassung auf den Landes- und regionalen Ebenen möglich, dürfen aber den Beitragsanteil der Bundesvereinigung nicht beeinträchtigen.

Staffelsätze:

monatliches Nettoeinkommen bis monatlicher Beitrag
400,00 Euro 3,00 Euro
600,00 Euro 5,00 Euro
800,00 Euro 7,00 Euro
1.000,00 Euro 9,00 Euro
1.200,00 Euro 11,00 Euro
1.400,00 Euro 13,00 Euro
1.700,00 Euro 16,00 Euro
2.000,00 Euro 19,00 Euro
> 2.000,00 Euro 1%, mindestens 21,00 Euro

Der Beitrag ist im voraus zu zahlen und kann monatlich, quartalsweise, halb- oder ganzjährig entrichtet werden.

Beitragsverwendung:

Der VVN – Bund der Antifaschisten ist als Organisation Mitglied der internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR). Der Beitrag für die FIR ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch:
  • den kostenlosen Bezug der zweimonatlich erscheinenden Zeitschrift „antifa“ Zeitschrift für antifaschistische Politik und Kultur;
  • den Beitrag an die Bundesvereinigung in Höhe von 1,00 Euro pro Mitglied und Monat. Der Bundesausschuss der VVN-BdA kann nach Vorberatungen mit den Landesvereinigungen Änderungen der Abgabenhöhe beschließen;
  • den Anteil der Kreis- und Landesvereinigungen entsprechend deren Beschlüssen.